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Die Schrittmaßregel

Die Schrittmaßregel bestimmt das Steigungsverhältnis einer Treppe. Das Schrittmaß wird auch als Schrittlänge bezeichnet (Abstand von Fußhinterkante zu Fußvorderkante). Bei einem normal großen Erwachsenen liegt dieses Maß beim Gehen zwischen 59 und 65 cm. Das Mittelmaß ist also ca. 63 cm. 

Die Schrittlänge verkürzt sich beim Treppensteigen um das 2-fache der Höhe. Wenn man 10 cm hochsteigt, beträgt die horizontale Schrittlänge nur noch 43 cm (bei 18 cm noch 27 cm).  Dadurch ergibt sich ein empfehlenswertes Steigungsverhältnis 18/27 cm für Treppen.

Wie steil dürfen Treppen sein?

Die bequeme Begehbarkeit einer Treppe wird je nach Alter und Gehgewohnheit ganz unterschiedlich empfunden. Welches Mindest- und Höchstmaß bei Treppen gilt, regelt in Deutschland die DIN 18065.

Mehr Informationen über die DIN 18065 erhalten Sie hier:

DIN 18065

Nutzbare Laufbreite

Die nutzbare Laufbreite ist für die bequeme Begehbarkeit einer Treppe von Bedeutung. Diese wird nach der Stufenbreite gemessen. Handläufe und Geländer, die die Durchgangsbreite schmälern, werden abgezogen. Die Mindestmaße sind in der DIN 18065 aufgeführt. 

Mehr Informationen über die DIN 18065 erhalten Sie hier:

DIN 18065